Sabine Adler verbreitet Fake News zum INF-Vertrag und zum Chodorkowski-Prozess

13.12.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich erhebe Programmbeschwerde gegen folgenden Beitrag:
 
13.12.2018
 
"Kreml-Kritiker Chodorkowski"
 
"Was Putin macht, entspricht dem Verhaltensmuster von Kriminellen"
 
https://www.deutschlandfunk.de/kreml-kritiker-chodorkowski-was-putin-macht-entspricht-dem.1773.de.html?dram:article_id=435788
 
Dass die Autorin Sabine Adler ausgerechnet dem verurteilten Kriminellen Michail Chodorkowski das Wort erteilt, um den russichen Präsidenten Putin "kriminelle
Verhaltensmuster" vorzuwerfen, könnte man als Satire bezeichnen, überraschend ist das aber nicht.
Zu beanstanden sind solche Beiträge aber nur dann, wenn die Wahrheitspflicht nicht eingehalten wird.
 
Zitat Sabine Adler:
 
"Ein neues Wettrüsten nach einem möglichen Ausstieg der USA aus dem INF-Vertrag über das Verbot landgestützter Mittelstreckenraketen, weil Russland diesen verletzt, fürchtet der einstige russische Topmanager nicht."
(...)
 
Die Autorin verkauft den unbewiesenen Vorwurf der USA gegenüber Russland den Gebührenzahlern einfach als Tatsache. Ein starkes Stück.
Schaut man sich den INF-Vertrag genauer an, ist sogar eine Verletzung dieses Vertrages eher duch die USA zu erkennen.
Experten kritisieren, für Trumps Behauptung, Moskau habe den INF-Vertrag gebrochen, lägen keine Beweise vor; umgekehrt seien Russlands Vorwürfe, Washington verstoße mit seiner Raketenabwehr in Osteuropa seinerseits gegen das Abrüstungsabkommen, "schwer zu entkräften".
Führende Berliner Militärpolitiker warnen, eine etwaige Debatte über die erneute Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Europa könne nicht nur "gewaltigen öffentlichen Protest" auslösen; sie verschiebe auch das militärische Kräfteverhältnis zu deutschen Ungunsten.
Dass die Beweislage bezüglich der US-Vorwürfe, Russland habe gegen den INF-Vertrag verstoßen, zumindest bis Ende November vollkommen unzulänglich war, haben erst kürzlich gleich mehrere deutsche Experten bestätigt. Washington behauptet, Russland habe landgestützte Marschflugkörper der Iskander-Variante 9M729 (NATO-Sprachgebrauch: SSC 8) in Jekaterinburg östlich des Ural sowie auf dem Testgelände Kapustin Jar am Kaspischen Meer stationiert. Allerdings weigerten die Vereinigten Staaten sich "aus Geheimhaltungsgründen", "eindeutige Belege" für ihre Behauptungen vorzulegen, teilte unlängst die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) mit.
Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) wiederum weist darauf hin, dass ein Test seegestützter Mittelstreckenraketen mit Hilfe fester Abschussrampen in Kapustin Jar nicht vertragswidrig sei.
 
Weit besser begründet ist der russische Verdacht, die Vereinigten Staaten verstießen ihrerseits seit längerer Zeit gegen den INF-Vertrag. Der Verdacht bezieht sich hauptsächlich auf das NATO-Raketenabwehrsystem ("Aegis ashore"), das auf dem rumänischen Stützpunkt Deveselu im Westen von Bukarest bereits einsatzbereit stationiert ist und das zudem auf einem zweiten Stützpunkt in Polen aufgestellt wird. "Aegis ashore" basiert technisch, wie die BAKS bestätigt, "auf den bei Schiffen verwendeten MK-41 Abschussrampen", die prinzipiell "auch Marschflugkörper verschießen können". Für seegestützte Mittelstreckenraketen ist dies zulässig, für landgestützte hingegen nicht. Washington behaupte nun, erläutert die BAKS, die MK-41 "so verändert" zu haben, "dass sie nur Abwehrraketen und keine offensiven Boden-Boden-Flugkörper abschießen können". Insbesondere lasse "die Software" den Abschuss von Mittelstreckenraketen nicht zu. Zum einen ist das nicht überprüfbar; so stuft es die BAKS als "wenig wahrscheinlich" ein, dass die Vereinigten Staaten ihre Raketenanlagen für eine ausreichende Inspektion öffnen würden. Zum anderen stellt sich die Frage, wie zu verhindern sein soll, dass die USA im Konfliktfall die Software der Abschussrampen einfach austauschen.
 
Fazit:
 
Die Aussage von Sabine Adler, dass "Russland den INF-Vertrag verletzt" ist nicht haltbar; nichts weiter als die Wiederholung des unbelegten Vorwurfes der USA und die
übliche Stimmungsmache von Adler gegenüber Russland. Dagegen ist ein Verstoß gegen den INF-Vertrag von Seiten der USA naheliegender.
 
weiter Sabine Adler:
 
"Zehn Jahre saß Chodorkowski wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Betrug in Haft. Das Verfahren gegen ihn galt als politisch motiviert."
(...)
 
Das ist falsch.
Dass dieses Verfahren nicht politisch motivert war, hat sogar selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2011 bestätigt.
 
1. Juni 2011

"Menschenrechts-Richter: Prozess gegen Kreml-Gegner war nicht politisch"

"Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht hinter dem Prozess gegen den früheren russischen Geschäftsmann Michail Chodorkowski keine politischen Motive. Entsprechende Vorwürfe des inhaftierten Kreml-Kritikers ließen sich nicht ausreichend beweisen, urteilten die Straßburger Richter gestern.

https://www.abendblatt.de/politik/ausland/article108014194/Chodorkowski-scheitert-in-Strassburg.html

Fazit:

Die von mir aufgezeigten falschen Aussagen der Autorin Adler in diesem Beitrag sind einfach für jeden selbst zu recherchieren und der Autorin selbst sicher auch bekannt. Der von Adler zitierte Michail Chodorkowski war unter dem ehemaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin, der duch Millionen Dollar aus den USA und durch US-Einflussnahme in den neunziger Jahren an die Macht kam, der größte Profiteur, in dem er den größten russischen Erdölkonzern Yukos für die Ausbeutung von US-Konzernen öffnete und Russland so Millardenverluste im Staatseinkommen zufügte. Der im Jahr 2000 neu an die Macht gekommene Präsident Putin erließ Gesetze, die dem einen Riegel vorschoben, in dem er den Konzern Yukos verstaatlichte. Chodorkowski, der im Schweizer Exil lebt, ist von Russland außerdem zur Fahndung ausgeschrieben, weil er an der Ermordung eines Bürgermeisters als Auftraggeber beteiligt gewesen sein soll. All das sind die Gründe, warum Chodorkowski die russische Regierung so hasst und warum er für die westlichen und deutschen Politiker und Mainstream-Medien immer wieder gerne eingeladen und zitiert wird. Dass auch der Deutschlandfunk mit Sabine Adler so agiert, ist auch nicht überraschend, aber die Wahrheit ist für den DLF gesetzlich verplichtend vorgeschrieben. In den von mir aufgezeigten und widerlegten Äußerungen der Autorin Adler ist das aber nicht der Fall und es verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Programmbeschwerde und lassen Sie mir zeitnah eine Stellungnahme zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Moser

Mittlerer Lech 16

86150 Augsburg